Ihre Vorteile

Frühbucherpreis

Früh buchen lohnt sich !

Bei einer frühen Buchung Ihrer Reise können Sie den Sitzplatz noch
auswählen.
Des weiteren belohnen wir Sie mit einem attraktiven Frühbucherpreis
bis meist zwei Monate vor Abreise bei allen Mehrtagesreisen.
Schauen Sie mal nach, es lohnt sich wirklich…

Bonuskarte

Ihre Treue wird belohnt !

Profitieren Sie von unserer Bonuspunkte-Sammelaktion und sparen Sie bares Geld. Mit jeder Reise aus diesem Katalog sammeln Sie Punkte, z. B. bei einer

5-Tages-Reise

erhalten Sie

fünf Treuepunkte,

bei einer

Tagesreise einen Treuepunkt.

Sobald Ihre persönliche Bonuskarte vollständig ist, erhalten Sie ein Guthaben von 10,00 €. Bringen Sie bitte deshalb Ihre Bonuskarte bei jeder Reise mit.

 Gruppenrabatt

 Gruppen sind bei uns herzlich willkommen !

 Für Gruppen bieten wir bei Mehrtagesreisen einen Gesamtrabatt auf den Reisepreis von

3 % ab 6 Personen und 5 % ab 10 Personen.

Reiserücktrittskostenversicherung inclusive

Somit bieten wir Ihnen einen optimalen Versicherungsschutz, falls Sie Ihre Reise aufgrund Krankheit absagen müssen.

 Mindesteilnehmerzahl

Wir haben bei allen Reisen die Mindestteilnehmerzahl auf 25 Personen festgelegt. Sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, werden Sie bei allen Mehrtagesreisen bis spätestens 3 Wochen vor Abreise und bei Tagesreisen bis spätestens 1 Woche vor Abreise informiert.

 

 

Pauschalreisen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden

bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen „Domhan GmbH, Omnibusreiseverkehr, Gmünder Straße 37, 73527 Schwäb. Gmünd-Herlikofen“ (im folgenden kurz „Domhan“ genannt) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen „Domhan“ über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

      • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
      • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
      • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
      • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
      • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
      • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
      • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
      • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
      • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
      • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
      • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
      • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. „Domhan“ hat eine Insolvenzabsicherung mit „R+V Versicherung“ abgeschlossen.*    Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden; Tel: 0611 533 4382, info@ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von „Domhan“ verweigert werden.
      • Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
      • www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
  • Besteht gemäß § 651r Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Insolvenzsicherung, weil der Reiseveranstalter vor Beendigung der Pauschalreise keine Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis annimmt und der Vertrag keine Rückbeförderung des Reisenden umfasst, entfallen diese Sätze.